Verpackungsverordnung
Gesetzliche Hinweise zur Verpackungsverordnung 
Die von uns verkauften Waren werden in sogenannten Verkaufsverpackungen an Sie geliefert. Hierzu zählen neben der eigentlichen Verpackung der Ware auch etwaige von uns verwendete Transportverpackungen (etwa Versandkartons) und etwaiges Füllmaterial. Wir sind einem flächendeckenden Rücknahmesystem nach § 6 Abs. 3 VerpackV ("Grüner Punkt") angeschlossen.
Sie können die gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackung unentgeltlich über das in ihrer unmittelbaren Nähe an ihrem Wohnort genutzte System zur Sammlung von Verpackungen mit dem "Grünen Punkt" entsorgen (Hinweis: Karton und Papier, Plastik usw können Sie natürlich genauso entsorgen wie das in Ihrer Gemeinde derzeit vorgeschrieben ist, also zum Beispiel Karton und Papier in entsprechende Container, Plastik in den gelben Sack oder in die entsprechende Mülltonne, usw).
Für Rücksendungen gebrauchter Verpackungen, wenden Sie sich bitte an unseren Support. Wir werden dann für eine Verwertung der Verkaufsverpackung nach der Verpackungsverordnung sorgen.






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